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27. Februar 2014
Weiberfastnacht

Weiberfastnacht

 RA Luttmer ist bekanntlich der Karnevalist unter unseren Anwälten. Er macht als Zeremonienmeister beim ECC und RBB eine gute Figur und deshalb muss in jedem Jahr seine Krawatte dran glauben.  Heute morgen legte u.a. Anika Rafelt bei ihm die Schere an.

Der Brauch, an Weiberfastnacht die Krawatte abzuschneiden, ist schon sehr alt. Mit dieser Geste symbolisierten die Frauen, dass sie sich zumindest einmal im Jahr von den Kerlen nichts sagen lassen, sondern an Weiberfastnacht selbst bestimmen. Die Krawatte galt in deren Augen als reines Phallus-Symbol und mit dem Kürzen und Behaltendürfen des abgeschnittenen Teils wurde die vorgenannte Absicht dann auch nach außen hin für jederman(n) deutlich.

Und noch ein Hinweis aus anwaltlicher Sicht: Ist man als Frau nicht sicher, ob der betroffene Krawattenträger den Brauch kennt und übt man diesen zudem nicht in einem karnevalistisch geprägten Landstrich aus, so sollte man den Mann zuvor fragen, ob man Hand anlegen darf. Andernfalls kann das Abschneiden eine Sachbeschädigung sein und zu Schadensersatzansprüchen führen.

RA Luttmer hebt extra Krawatten nur zum Zweck des Abschneiden auf...

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