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19. Mai 2020
Neuer Bußgeldkatalog hat es in sich!

Neuer Bußgeldkatalog hat es in sich!

Still und heimlich in Zeiten, in denen wir alle durch die Corona-Pandemie vielleicht etwas abgelenkt waren, ist am 28.04.2020 der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Die aktuellen Regelungen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/punktekatalog_node.html

Änderungen in Bezug auf die Sicherheit von Radfahrern werden unsererseits begrüßt. Hier muss jeder daran denken, auch wirklich innerorts die 1,5 m und außerorts nun neu 2,0 m Abstand zum Radfahrer zu halten. Da kann es sonst um Leben und Tod gehen - und es folgt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung.

Was unsererseits aber kritisch gesehen wird, sind die Änderungen bei der Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Raser gehören vor den Kadi und es nicht zu tolerieren, wenn z.B. illegale Autorennen unter Missachtung aller Vorschriften stattfinden.

Der neue Katalog kriminalisiert aber auch den ortsunkundigen Kraftfahrer, der in einer ihm unbekannten Stadt innerorts in einer 30er-Zone mit 51 km/h geblitzt wird und dafür bereits ein 1-monatiges Fahrverbot erhält. Oder den Kraftfahrer, der außerorts das eine 70er Schild übersehen hat und mit 100 km/h fröhlich weiter fährt. Auch dieser darf nach der Regelahndung einen Monat lang laufen.

Offenbar hat auch der Bundesverkehrsminister diese gar nicht so fernliegenden Sachverhalte zum Anlass genommen, die Neuregelungen nochmal zu prüfen. Bis dahin gilt: 

1. Achten Sie auf die Beschilderung! Fahren Sie, wie es die StVO vorschreibt!

2. Sollte es doch mal "geblitzt" haben, prüfen Sie, ob Ihnen Ihr Bauchgefühl sagt, dass die dafür verhangene Strafe unangemessen ist. Dann schalten Sie bitte Ihren Anwalt ein!

3. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne eine gültige Verkehrsrechtsschutzversicherung birgt unkalkulierbare Risiken! Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Und dann: ab zu Ihren Anwälten SOFORT vor ORT!!

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