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25. April 2016
Bausparer aufgepasst!!

Bausparer aufgepasst!!

Heute kann man sich kaum noch vorstellen, Zinsen von 8% und mehr pro Jahr für ein Darlehen zu zahlen. Aber vor knapp 15 Jahren waren die Zeiten an den Finanzmärkten noch andere und so existieren bis heute solche Darlehen tatsächlich.

Bestand damals ein gesetzliches Widerrufsrecht, etwa, weil der Vertrag im Internet oder unter Vermittlung eines Finanzmaklers, also nicht direkt in den Räumen der Bank oder Sparkasse, abgeschlossen wurde, dann lohnt sich die Prüfung der Widerrufsbelehrung. Denn alle Banken und Sparkassen waren damals schon verpflichtet, in solchen Fällen den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren. Form und Inhalt der Belehrung sind gesetzlich geregelt und durch Rechtsprechung ausgeformt worden.

Viele Widerrufsbelehrungen von damals halten diesen Auslegungen heute nicht mehr stand. Folge ist, dass wegen der fehlerhaften Belehrung de facto eine unendliche Frist galt, so dass der Vertrag noch heute widerrufen werden kann. Der Gesetzgeber hat auf diesen unsicheren Rechtszustand reagiert und ein einheitliche Frist auf den 21.06.2016 bestimmt, bis zu dem der Widerruf noch ausgeübt werden kann.

Das bedeutet, dass jeder, der damals ein Darlehen aufgenommen hat, dieses rechtlich dahingehend prüfen lassen sollte, ob der Widerruf möglich ist, so dass man von den nun deutlich geringeren Zinsen profitieren kann. Gern nehmen wir diese Prüfung vor. Bitte sprechen Sie uns an!

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