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17. Februar 2014
Februar 2014 - MäSo Urteil zum Thema Glatteis

Februar 2014 - MäSo Urteil zum Thema Glatteis

Ein Sturz auf glatter Strecke kann ein einschneidendes Lebensereignis werden, wenn die Folgen enorm sind. Oftmals wird man nicht umhin kommen, dass man selbst zumindest eine Aktie an dem Unfall trägt, weil man nicht vorsichtig genug war.

Gleichwohl ist häufig festzustellen, dass den zur Räumung und zum Streuen Verpflichteten die Hauptschuld an dem Unfall treffen kann. Gut, wer dann professionelle Hilfe an seiner Seite weiß. Denn welche Schadenspositionen in welchem Umfang durchsetzbar sind, ist oftmals hoch streitig. Gut, wer eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung hinter sich weiß, besser, wer diese dann auch einsetzt, um sich kompetent vertreten zu lassen.

Denn nicht selten geht es um viele tausend Euro, um die mit der Haftpflichtversicherung des Verkehrssicherungspflichtigen gestritten wird. Aber Sie wissen ja:

BM - hier wird IHNEN geholfen!

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