Neuigkeiten


18. August 2011
Juli 2011 - Kurz informiert

Juli 2011 - Kurz informiert

Selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer im Fragebogen falsche Angaben zur Laufleistung seines gestohlenen Fahrzeugs macht, muss die Vollkaskoversicherung zahlen, wenn ihr im Zeitpunkt ihrer Entscheidung die korrekte Laufleistung (hier durch Auslesung des Schlüssels) bekannt gewesen ist (Beschluss des KG Berlin)

Diese wegweisende Entscheidung macht es den Versicherern nicht mehr so einfach möglich, sich wegen jedes Obliegenheitsverstoßes auf die Leistungsfreiheit zu berufen.

Trotzdem sollte man es nicht soweit kommen lassen. Bereits bei der Schadensmeldung an die Versicherung im Falle einer Totalentwendung sollte die Hilfe eines im Versicherungsrecht versierten Anwalts hinzu gezogen werden.

Wir helfen Ihnen gern! Vereinbaren Sie bei Bedarf bitte telefonisch einen Termin oder nutzen Sie auch unsere Onlineterminvergabe im Button "Terminwunsch" unter:

http://www.buenger-meyer.de/docs/online-formulare.html

« Newsübersicht