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19. Januar 2011
Kurz informiert:

Kurz informiert:

Die einmalige Einnahme sog. „harter“ Drogen, wie z.B. Heroin und Kokain, rechtfertigt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weitere Begutachtung. Ein straßenrechtlicher Bezug im Rahmen des Antreffens des Fahrerlaubnisinhabers ist nicht erforderlich (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2009 - 1 S 97.09).
 

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