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24. April 2012
März 2012 - Kurz informiert!

März 2012 - Kurz informiert!

Das Problem ist nicht neu: Ein "guter" Freund hat da einen "todsicheren" Tipp, wie man am besten Geld sparen könne. Auch, wie man sein sauer verdientes Geld "supergünstig" anlegen kann. Vollmundigen Ankündigungen von windigen Vermögensberatern folgt da allzu oft das böse Erwachen. Regelmäßig richtet sich der Anspruch gegen die Bank bzw. Firma, deren Produkt der Berater bewirbt.

Aber immer stellt sich daneben auch die Frage, ob der Berater selbst haftbar gemacht und somit auf dessen Privatvermögen zugegriffen werden kann - möglichst parallel zu der vorgenannten Firma.

Das Landgericht Coburg hat hierzu jüngst entschieden, dass ein Vermittler einer Geldanlage dann auf Schadensersatz wegen Falschberatung haftet, wenn er diese als "100%-ig sicher" anpreis und verspricht er eine Rendite von bis zum 350% innerhalb von 15 bis 16 Monaten, ohne zu offenbaren, dass diese positiven Erwartungen nur auf nicht überprüfbaren Informationen Kapitalsuchender beruhen (Urteil vom 02.11.2010)

Sie sehen also - wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, schadlos aus der Sache rauszukommen. Gern beraten wir Sie hierzu!

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