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09. April 2013
März 2013 - Interessante Urteile aus dem Zivilrecht

März 2013 - Interessante Urteile aus dem Zivilrecht

Verursachen Kita-Kinder beim Spielen auf dem Kita-Grundstück einen Schaden an einem Auto, das vor der Kita geparkt ist, so kann eine Haftung aus Verletzung von Aufsichtspflichten in Betracht kommen, wenn der Kita-Träger nicht nachweist, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist (Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: III ZR 226/12).

Ein Tierhalter haftet auch dann für den Schaden, den das Tier verursacht, wenn er beim schadensstiftenden Ereignis selbst nicht anwesend war, das Tier z.B. in die Obhut Dritter gegeben hat (Urteil des OLG Celle vom 13.07.2012, Az.: 20 U 38/11).

Fällt ein Zapfhahn an der Tankstelle aus seiner Halterung, weil der zuvor dort tankende Kunde den Hahn nicht wieder ordnungsgemäß eingehangen hat, haftet der Tankstellenbetreiber nicht für Schäden, die durch den herausfallenden Hahn entstehen, wenn die Halterung als solche in Ordnung ist. Der Geschädigte muss sich an den Vorkunden halten (Urteil des LG Limburg vom 18.11.2011, Az.: 3 S 159/11).

 

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