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25. Juni 2013
Mai 2013 - Interessante Urteile aus Sozial- und Internetrecht

Mai 2013 - Interessante Urteile aus Sozial- und Internetrecht

Merkt sich ein Kunde des JobCenters einen Meldetermin, zu dem er eingeladen wurde, falsch, erscheint dann aber einen Tag später und erteilt die begehrte Auskunft, so handelt das JobCenter unverhältnismäßig, wenn es wegen dieser marginalen Verspätung die Leistungen um 10% für 3 Monate kürzt (Urteil des SG Chemnitz vom 6. Oktober 2011, Az: S 21 AS 2853/11)

Hat ein Antragsteller auf Sozialhilfe noch erhebliches Vermögen, welches aus einer früheren Zahlung von Schmerzensgeld stammt, muss er dieses Vermögen nicht erst aufbrauchen, bevor er Sozialhilfe erhält. Schmerzengeld wurde als Ausgleich für erlittene Schäden gewährt und dient daher nicht dem Lebensunterhalt (Urteil des SG Karlsruhe vom 27.01.2010, Az.: S 4 SO 1302/09).

Die Abbildung von Personen in Personensuchmaschinen im Internet ist grundsätzlich rechtswidrig, wenn der Abgebildete zuvor nicht gefragt wurde. Die im Netz auf anderen Homepages (ggf. mit Zustimmung) gespeicherten Bilder sind kein Allgemeingut (Urteil des LG Köln vom 17.06.2009, Az.: 28 O 662/08).

Wird der Ebay-Account gehackt und erwirbt der Hacker dann unter der falschen Identität Gegenstände, so haftet der Anschlussinhaber nur dann, wenn er den Anschein gesetzt hat, dass er der Handelnde ist oder das Handeln des Hackers wissentlich oder grob fahrlässig geduldet hat (Urteil des LG Gießen vom 14.03.2013, Az.: 1 S 337/12)

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