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30. Oktober 2013
September 2013 - Interessante Urteile aus dem Verkehrsrecht

September 2013 - Interessante Urteile aus dem Verkehrsrecht

Fährt ein volljähriger Radfahrer entgegengesetzt der Fahrbahn auf dem Gehweg, obwohl auf der anderen Seite ein ausreichender Radweg vorhanden ist, so kann die Haftung des Fahrzeugführers, der den Radfahrer beim Abbiegen übersehen hat, ausgeschlossen sein, weil das grob verkehrswidrige Verhalten des Radfahrers das Verschulden des Autofahrers deutlich überwiegt (Urteil des AG Essen vom 27.08.2013, Az.: 11 C 265/13).

Wer als Inlineskater in einer unübersichtlichen Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn fährt und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt, hat 75% des Schadens selbst zu tragen, weil für das Fahrzeug nur dessen Betriebsgefahr zu berücksichtigen war (Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2013, Az: 9 U 1/13).

Tritt ein Fußgänger aus einer Hofeinfahrt auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg und wird er dabei von einem Radfahrer, der sehr nah an der Häuserwand entlangfährt, erfasst, so haftet der Radfahrer zu 100% für den eingetreten Schaden (Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 09.10.2012, Az.: 22 U 10/11).

In allen Fällen gilt: Wenn´s knallt, gleich zum Anwalt! Sichern Sie Ansprüche, von denen Sie gar nicht wissen, dass Sie sie haben! B&M - Da wird IHNEN geholfen!

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