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07. Juli 2014
Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 29.06.2014

Urteil der Woche im Märkischen Sonntag am 29.06.2014

 Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte darüber zu befinden, ob eine ordentliche Kündigung wirksam ist. Im Fall hatte eine Arbeitnehmerin, der es eigentlich darum ging, Missstände in der Kämmerei anzuprangern, die Kollegen und seinen Arbeitgeber schlecht geredet, indem sie u.a. sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz behauptete.

Im Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme konnte der Vorwurf nicht bestätigt werden, so dass von Rechts wegen davon auszugehen war, dass diese nicht zutreffen. Damit war aber die Kündigung rechtmäßig, weil es dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht zuzumuten war, die Lügnerin weiter zu beschäftigen.

Hier zeigt sich auch für Arbeitgeber: Eine Beratung vor der Kündigung, welche Reaktion auf ein grobes Foul angebracht ist  (hier die sprichwörtliche "gelb-rote Karte"), kann Überraschungen vermeiden, falls "glatt Rot" (= fristlose Kündigung) als zu hart eingestuft würde.

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