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Frau A. aus Strausberg in einer Erbsache

 "Vielen Dank für Ihre Arbeit. Ich wünsche Ihnen alles Gute."

Anm: Ursprünglich hatte der Vater der Mandantin gemeinsam mit seiner zweiten Frau beschlossen, dass nach deren Tod sowohl die Kinder aus erster, als auch aus zweiter Ehe erben sollen. Aus nicht kommunzierten Gründen änderten die Eheleute das Testament ab, so dass die Mandantin nur auf den Pflichtteil gesetzt war. Nach reiflicher Überlegung blieb ihr nichts weiter übrig, als den Pflichtteil auch geltend zu machen, um nicht vollständig leer auszugehen. Wir halfen erfolgreich bei der Durchsetzung. Hier gilt:"Ihre Anwälte SOFORT vor ORT!!"

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