"Lässt sich ein Tanzpartner auf einen Tanz ein, so kann er den anderen nicht dafür haftbar machen, wenn er sich bei einer Drehung verletzt und zwar selbst dann nicht, wenn er den Partner darauf hingewiesen hat, dass er nicht tanzen könne"
(Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 02.08.2017, Az.: 13 U 222/16).
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