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Herr B. aus Wegendorf in einem Bußgeldverfahren:

 "Mit Freude und Genugtuung habe ich Ihre Einstellungsmitteilung erhalten. Ihnen und Ihren Mitstreitern meinen herzlichen Dank dafür! Leider musste ich in der Vergangenheit mehrfach erleben, dass man Anschuldigungen oder Behördenwillkür in diesem Land hilflos ausgeliefert ist. Sie beweisen mir mit Ihrer erfolgreichen Arbeit auch bei einem vergleichsweise unbedeutenden Fall, dass dies nicht so sein muss. Es ist gut zu wissen, wo man Hilfe und Beistand finden kann. In meinen Verwandten- und Bekanntenkreis werden Sie künftig in Rechtsfragen die erste Adresse sein."

Anm.: Dem Mandanten war eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h auf der Autobahn vorgeworden worden. Durch gezieltes Schweigen konnte die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

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