Referenzen / Bewertungen


Herr L. aus Eggersdorf in einer erbrechtlichen Angelegenheit

"Vielen Dank für Ihre gute Arbeit. Ich bin sehr erfreut über den positiven Ausgang."

Anm.: Der Mandant war im Testament seiner Eltern unberücksichtigt gelassen worden; überraschenderweise soll nur seine Schwester erben. Mit unserer Hilfe machte er - schweren Herzens - gegenüber seiner noch lebenden Mutter den Pflichtteil nach dem Tod des Vaters geltend und wird dies auch gegenüber seiner Schwester nach dem Ableben der Mutter tun müssen. Denken Sie daran: Wir helfen und sind SOFORT vor ORT!     

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