Familienrecht


Familienrecht

Unsere Lösungen für das Familienrecht:
Das ehemalige, im BGB noch immer verankerte, Leitbild der Familie gerät immer mehr ins Wanken. Die Ehe beginnt, ihre Funktion als rechtlichen Rahmen einer dauerhaften Beziehung einzubüßen. Kinder lassen sich heute auch ohne Trauschein großziehen. Im Falle der Scheidung muss zumindest ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Aber auch vor und in der Ehe sowie bei dauerhaften Lebensgemeinschaften ohne Trauschein kann die anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um der Partnerschaft ein solides Fundament zu geben.

Wir beraten Sie u.a. zu folgenden familienrechtlichen Fragen:
- bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung
- bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
- in Scheidungsangelegenheiten
- bei der Regelung von Rentenansprüchen
- bei Streitigkeiten um das Sorgerecht, den Umgang und den Unterhalt